Durch den Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras steht eine effiziente Technik zur Verfügung, um Wildtiere und vor allem Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch in diesem Jahr dazu entschlossen, die Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Kreis von Anwendern mit einem Volumen von zwei Millionen Euro zu fördern.
Förderungsberechtigt sind Kreisjagdvereine e.V. und oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene die laut ihrer Vereinssatzung hauptsächlich in der Wildtierrettung, insbesondere in der Rehkitzrettung, tätig sind.
Jagdgenossenschaften und Vereine in Gründung bzw. Vereine ohne Eintragung im amtlichen Vereinsregister sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Achtung:
Wenn Sie im Jahr 2021 und oder 2022 bereits Förderung für eine oder mehrere Drohnen erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes: Es werden durch die Fördermaßnahme 2021-2023 in der Regel maximal 4 Drohnen gefördert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine fünfte oder eine fünfte und sechste Drohne zur Förderung zu beantragen, wenn dies hinreichend begründet wird. Dazu ist dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn eine Erläuterung beizufügen.
Wichtige Informationen:
Wir bitten Sie, vor der Antragstellung unbedingt die FAQs und die Richtlinie zu lesen!
Das zweistufige Antragsverfahren, bei dem jeder Teilnehmer bis zu zwei Anträgen auf Förderung stellen kann, ist online sehr komfortabel möglich. Auf Anfrage können Anträge auch postalisch übermittelt werden.
Erste Stufe: Interessensbekundung an der Teilnahme am Förderprogramm
- Eine Unterschrift ist nicht erforderlich!
- Bei Anträgen in Papierform gilt das Eingangsdatum bei der BLE. Es ist fristwahrend.
Hier können Sie bis einschließlich 30. Juni 2023 einen Antrag stellen.