Seid gestern gehöre auch ich zu den ersten Besitzern des seit 1.Okt verpflichtenden Bescheinigung des Luftfahrtbundesamt zum Steuern von unbemannten Fluggeräten.
Der Vorbereitungskurs und Abnahme der Prüfung, wurde von der anerkannten Multikopter Schule XMS in Dachau durch geführt. Michael Radeck hat uns durch das sehr fundierte Wissen alle Themenbereich sehr gut vermittelt und konnte uns durch seine langjährige Erfahrung praktische Beispiele nennen.
Somit habe ich mit der Prüfung nachgewiesen das ich ausreichende Kenntnis gemäß §21a Absatz4 Satz3 Nr.2 der Luftverkehrs-Ordnung für das Steuern von unbemannten Luftfahrtgeräten verfüge.
Offizieller Kenntnisnachweis §21a Absatz4 Satz3 Nr.2 der Luftverkehrs-Ordnung
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