Kennzeichnungspflicht und Drohnenführerschein:
Ab dem 1. Oktober 2017 muss ab einem Gewicht von 250 Gramm Drohnen und unbemannte Flugobjekte (Modellflieger) mit einer feuerfesten Plakette gekennzeichnet werden. Auf dieser Plakette muss die Adresse des Piloten stehen.
Für unbemannte Flugobjekte (Drohnen) und Modellflieger ab zwei Kilo treten weitere Pflichten in Kraft.
- Für Modellflieger, Modellhubschrauber und Multikopter ohne gewerblichen Hintergrund reicht der einfache Kenntnisnachweis des DMFV aus.
- Steuerer von Drohnen die einen gewerblichen Hintergrund verfolgen,dürfen nur von Personen mit einer Pilotenlizenz oder einer Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes gelenkt werden.Eine Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes ist der Kenntnisnachweis der nur von zertifizierten Stellen nach §21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannte Stellen ausgestellt werden darf.
Eine Bescheinigung eines Luftsportvereins gilt nur für Flugmodelle!!!