Der Bund fördert die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung
Eingetragene Vereine können jetzt Förderung beantragen!
Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbauflächen abgelegt werden und sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäharbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden. Insgesamt stellt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) drei Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung von geeigneten Drohnen zu unterstützen, mit denen zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen vor der Mahd insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten und so zum Tierschutz beizutragen.
Näheres beschreibt und regelt die Richtlinien des BMEL zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung vom 30.06.2022
Was wird gefördert?
Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.
Wer kann Förderung beantragen?
- Eingetragene Kreisjagdvereine
- Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben satzungsgemäß die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören
Was wird gefördert?
Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Die Drohne hat mindestens die folgenden technischen Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
- Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera
- Mindestflugzeit 20 Minuten
- Home Return Funktion
Die Förderrichtlinie macht keine Einschränkungen bezüglich der Förderfähigkeit von Zusatzkosten für die Anschaffung von zusätzlichem Equipment wie weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter.
Zweistufiges Verfahren: Stichtage am 01. und 30. September 2022
Die Erste Phase betrifft die Interessensbekundung und muss mit dem unten aufgeführten Formular bis spätestens 01.September 2022 beantragt werden. Die Eingangsbestätigung wird anschließend für den Antragsteller im Portal hinterlegt.
Antragsformular für den Antrag
Rehkitzrettungs Sets:
Noch Fragen?
Bundesprogramm Rehkitzrettung
Kontakt Rehkitzrettung
Telefon: 0228 6845-2797
Fax: 030 1810 6845 294
E-Mail: rehkitzrettung@ble.de
Adresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn